Immobilienbewertung

Im Bereich der Immobilienbewertung nach § 194 BauGB (Verkehrswertermittlung) der
Marktwert, bieten wir Ihnen Gutachten für folgende Belange.

Das Erstellen von Verkehrswertgutachten für:

   die wirtschaftliche Verwertung (Verkauf oder Kauf von Immobilien)
   steuerliche Zwecke
   die Beleihung der Immobilie
   Erbauseinandersetzungen
   Versicherungs-technische Belange
   die Vermögensaufstellung
   Ehescheidungen  

Verkehrswertgutachten werden unter der Würdigung der Wissenschaftlichen Fundierung
sowie der Objektivität erstellt.

Das Verkehrswertgutachten beinhaltet die Beschreibung sowie die Bewertung des Objektes,
einer begründeten Ableitung des ermittelten Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen
sowie einer Berücksichtigung aller für den Wert der Immobilie relevanten Einflussfaktoren
die an den Markt angepasst werden. Hierzu werden evtl. Mängel oder Bauschäden,
Instandhaltung oder Modernisierungsstau sowie der Zustand der baulichen Anlagen (des
Gebäudes) und der Außenanlagen berücksichtigt.

Die Kosten für eine Wertermittlung sind abhängig von Art und Umfang des gewünschten
Gutachtens sowie von der Größe des Objektes.

„Hierzu können wir Ihnen gerne ein Angebot unterbereiten“
 
Beratende Tätigkeit:
 
Die Erstellung von Analysen und Berichten zur Immobilie z.B. nach Discounted Cash Flow
für Vermögensplanungen oder Altersvorsorge. Hierbei steht die Wirtschaftliche Nutzbarkeit
der Immobilie je nach Bedürfnis des Anlegers  sowie dessen Planung stärker im
Vordergrund.